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Individuelle Pflegeberatung in Peitz nutzen

Wir lassen keine Fragen offen.

Viele Menschen wissen nicht, dass sie während der gesamten Pflegezeit einen gesetzlichen Anspruch auf eine Pflegeberatung haben. Werden ein Pflegegrad oder eine Leistung wie Kurzzeitpflege, Verhinderungspflege oder Pflegegeld beantragt, wird generell auf das Angebot der Pflegeberatung hingewiesen. Als qualifizierte Pflegeberater übernehmen wir diese Aufgabe gerne für Sie und sorgen so dafür, dass Sie jederzeit umfassend informiert sind.

Definition Pflegeberatung

Der Anspruch auf Pflegeberatung wird im Sozialgesetzbuch (SGB) XI geregelt.   Pflegebedürftige Personen und ihre Angehörigen werden ausführlich zu ihren Möglichkeiten und Rechten im Bereich der Pflege aufgeklärt und alle Fragen beantwortet werden.

Leistungen der Pflegeberatung

Eine Pflegeberatung richtet sich sowohl an zu pflegende Personen als auch an pflegende Angehörige. Spätestens, wenn eine Pflegebedürftigkeit eintritt, ist eine ausführliche und unabhängige Beratung wichtig. Die Pflegeberater*innen nehmen sich Zeit für Ihre Anliegen, erörtern mit Ihnen die aktuelle Pflegesituation und beraten Sie intensiv zu allen Fragen, zum Beispiel zu zustehenden Leistungen für Pflegebedürftige, Pflegekosten, Organisation der Pflege und Entlastungsmöglichkeiten für Angehörige.

Häufig gestellte Fragen zur Pflegeberatung (FAQ)

Wie oft sollte eine Pflegeberatung erfolgen?

Liegen die Pflegegrade 1, 2 und 3 vor, ist eine halbjährliche Beratung, bei den Pflegegraden 4 und 5 eine vierteljährliche Beratung vorgesehen. Wichtiger Hinweis: Das Angebot der Pflegeberatung ist eng mit der Leistung ab Pflegegrad 2 mit dem Pflegegeld verknüpft. Nehmen Sie die Beratungstermine als Pflegebedürftiger nicht wahr, kann das Pflegegeld gekürzt werden. Daher ist die Pflegeberatung nicht nur ein Angebot, sondern auch eine Verpflichtung.

Wie wird eine Pflegeberatung durchgeführt?

Kommt es zur Pflegebedürftigkeit, sind die Betroffenen oft unsicher, was die nächsten Schritte, die Leistungen und die Bürokratie angeht. Die Aufklärung pflegebedürftiger Personen und ihrer Angehörigen steht im Mittelpunkt der Pflegeberatung. Erfolgen kann das Gespräch je nach Terminvereinbarung in ihrer häuslichen Umgebung..

Wie wird die Pflegeberatung finanziert?

Nach SGB XI übernehmen die Pflegekassen die Kosten für die Beratung.

Wie lange dauert eine Pflegeberatung?

Eine Beratung dauert zwischen 30 und 60 Minuten.

Vereinbaren Sie jetzt einen Termin für die nächste Pflegeberatung mit unserem Pflegedienst!

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